Das Kürzel "COC" steht dabei für "Certificate of Conformity" (EU-Übereinstimmungsbescheinigung). Ein CoC dient der Zulassungsstelle zur Feststellung der technischen Daten, die für die Erstzulassung erforderlich sind. Das CoC bestätigt, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht.
Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen: Die CoC-Papiere sollten einem Fahrzeug stets beiliegen. Beim Verkauf von Neuwagen sind die Fahrzeughersteller seit dem 01. Oktober 2005 gesetzlich dazu verpflichtet, dem Autokäufer die CoC-Bescheinigung auszuhändigen.
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